Pressemitteilung

Besucher und externe Personen nur mit negativem Antigentest und FFP2-Masken

Aktuelle Corona-Verordnung: Verschärfung der Besucherregelungen in den Kliniken

Mit der von der Landesregierung am 8. Januar 2021 beschlossenen Änderung der Corona-Verordnung sind seit Wochenbeginn schärfere Besucherregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Kraft getreten. Besuche bleiben zwar weiterhin in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der jeweiligen Station möglich. Aber Besucher und andere externe Personen wie beispielsweise Dienstleister, Seelsorger oder Ehrenamtliche müssen nun nicht nur eine FFP2 Maske mitbringen, sondern auch einen negativen Coronatest vorweisen.

Dieser negative Coronatest darf bei einem Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein. Sollte der Besucher einen solchen negativen Coronatest nicht vorweisen können, kann er sich im Einzelfall direkt vor Ort in der Klinik testen lassen. Für diesen Service, für den die RKH Kliniken um eine Spende bitten, muss der Besucher allerdings Wartezeit einkalkulieren.

Dessen ungeachtet gelten weiterhin alle bisherigen Schutzmaßnahmen wie Einlass-Check, Abstands- und Hygieneregeln. Einzelheiten zur Besucherregelung findet man bei den aktuellen Informationen zu COVID-19 auf der Homepage der RKH Kliniken unter www.rkh-gesundheit.de.