Pressemitteilung

In den RKH Kliniken gilt vorerst die bisherige Besucherregelung

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene erst nach landesrechtlicher Umsetzung

Nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 7. Mai der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung zugestimmt. Darin wird geregelt, dass Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, bestimmte Erleichterungen erhalten. Allerdings müssen die Bundesländer die getroffene Regelung nun erst in Landesrecht, also in entsprechende Landesverordnungen überführen. Ergänzend zu diesen Landesverordnungen wird es dann wie üblich für verschiedene Bereiche – so auch für Krankenhäuser - präzisierende Ausführungsbestimmungen geben.

Derzeit liegen aber weder die Landesverordnung noch die notwendigen Ausführungsbestimmungen vor. Erst wenn diese eintreffen, können Krankenhäuser dementsprechend konkrete Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen und zeitnah umsetzen. Bis dahin werden die RKH Kliniken deshalb die bisherige Besucherregelung inklusive Test- und Maskenpflicht beibehalten. Durch den bevorstehenden Feiertag und das nahende Wochenende ist davon auszugehen, dass die neue Regelung mit den Erleichterungen für Geimpfte und Genesene erst in der kommenden Woche greifen können.