Pressemitteilung

Update: Besucherstopp zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter

RKH Kliniken haben zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter die Besucherregelung massiv eingeschränkt

Wegen der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus haben die RKH Kliniken nach zunächst eingeschränkter Besucherregelung nun einen generellen Besucherstopp beschlossen. „Da eine weitere Ausbreitung der Infektionswelle zu befürchten ist und wir die Verantwortung für unsere Patienten und Mitarbeiter tragen, müssen wir alles tun, um die Infektionsgefahr in unseren Kliniken so gering wie möglich zu halten", so begründete RKH Kliniken-Geschäftsführer Professor Dr. Jörg Martin die Entscheidung, die RKH Kliniken für Besucher zu schließen.

Nach den ersten Erfahrungen im In- und Ausland sind vor allem ältere und schwerkranke Patienten besonders schwer betroffen. Die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Beginn von Symptomen beträgt zwei bis 14 Tage. Ein Besucher, der sich vollkommen gesund fühlt, könnte also möglicherweise trotzdem das Virus ins Krankenhaus tragen.

+++Update+++

Die RKH Kliniken haben zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter wegen der Ausbreitung des Coronavirus einen generellen Besucherstopp beschlossen, um die Infektionsgefahr in den Kliniken so gering wie möglich zu halten.

Nur im Einzelfall werden Ausnahmen vom generellen Besucherstopp gemacht. In folgenden beispielhaften Fällen darf in der Regel eine Person für einen Besuch zugelassen werden
Beispiele:

  • Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt
  • Angehörige von Patienten der Palliativstation
  • Begleitperson, welche die Schwangere unter der Geburt begleitet
  • Vater, welcher das Neugeborene und seine Partnerin besuchen möchte
  • Mutter/Vater eines kranken Kindes
  • Begleitperson eines Patienten, der in der Notaufnahme eingeliefert wird
  • Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten
  • aus dringenden medizinischen Gründen - dies muss der Angehörige/Besucher telefonisch mit dem Stationsteam klären
  • Kunden der Physiotherapie
  • Dolmetscher
  • gerichtliche Betreuer